Bodenmarkierungen
sind grundsätzlich in weißer Farbe anzubringen. Kurzparkzonen werden blau markiert,
Zick-Zack-Linien gelb. Markierungen können aufgemalt, aber auch in anderer geeigneter
Form (z.B. mit Kunst- oder Natursteinen oder Straßenknöpfen) dargestellt werden.
Vorübergehende Bodenmarkierungen müssen in oranger Farbe angebracht werden (z.B.
in Baustellenbereichen). Seit 1. Jänner 2004 haben gelbe Markierungen (Ausnahme:
Zick-Zack-Linien) ihre Gültigkeit verloren und sollten umgehend ersetzt werden.
Bodenmarkierungen
sollen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, rückstrahlend ausgeführt werden.
Das ist inbesondere bei Straßen der Fall, die mit einer Geschwindigkeit von mehr
als 50 km/h befahren werden dürfen oder keine während der Dunkelheit dauernd in
Betrieb stehende Straßenbeleuchtung aufweisen sowie bei der Markierung von Schutzwegen
und Radfahrerüberfahrten. |